7. Wie versichere ich mich gegen Krankheit und Unfall?

  • Je nach Versicherung ist es unter Umständen möglich, die Mitgliedschaft bei einer Schweizer Kranken- und Unfallversicherung auch im Ausland beizubehalten. Diese Frage sollte vor Erreichung des Pensionsalters mit der Versicherungsgesellschaft abgeklärt werden.
  • Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen einer Migration in den EU/EFTA-Raum oder ausserhalb davon.
  • Das eidgenössische Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht das Krankenversicherungs-Obligatorium grundsätzlich nur für Personen mit Domizil in der Schweiz vor. Wer in einen Staat ausserhalb der EU/EFTA auswandert, kann nicht mehr bei der obligatorischen Grundversicherung in der Schweiz versichert bleiben. Die Kassen haben die Möglichkeit, im Rahmen der privaten Krankenversicherung Produkte für Auslandschweizer anzubieten.
  • Detaillierte Informationen zur Kranken- und Unfallversicherung bietet die Auslandschweizer-Organisation unter der Rubrik Krankenversicherung an.
  • Für den Fall, dass Sie nicht mehr bei der bisherigen Krankenkassen bleiben können, sind bei der Auslandschweizer-Organisation Adressen von Krankenversicherern erhältlich, welche eine internationale Krankenversicherung anbieten.