Je nach Versicherung ist es unter Umständen möglich, die Mitgliedschaft bei einer Schweizer Kranken- und Unfallversicherung auch im Ausland beizubehalten. Diese Frage sollte vor Erreichung des Pensionsalters mit der Versicherungsgesellschaft abgeklärt werden.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen einer Migration in den EU/EFTA-Raum oder ausserhalb davon.
Das eidgenössische Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht das Krankenversicherungs-Obligatorium grundsätzlich nur für Personen mit Domizil in der Schweiz vor. Wer in einen Staat ausserhalb der EU/EFTA auswandert, kann nicht mehr bei der obligatorischen Grundversicherung in der Schweiz versichert bleiben. Die Kassen haben die Möglichkeit, im Rahmen der privaten Krankenversicherung Produkte für Auslandschweizer anzubieten.
Detaillierte Informationen zur Kranken- und Unfallversicherung bietet die Auslandschweizer-Organisation unter der Rubrik Krankenversicherung an.
Für den Fall, dass Sie nicht mehr bei der bisherigen Krankenkassen bleiben können, sind bei der Auslandschweizer-Organisation Adressen von Krankenversicherern erhältlich, welche eine internationale Krankenversicherung anbieten.