6. Was geschieht mit meiner AHV, was mit der Pensionskasse?

  • Stellen Sie sicher, dass die Ãœberweisung von Renten aus der AHV, Pensionskasse und sonstiger Versicherungen gut funktioniert. Melden Sie den Wegzug vor der Abreise Ihrer Ausgleichskasse und den zuständigen Pensionskassen/Versicherungen.
  • Ordentliche AHV- und IV-Renten können an jeden beliebigen Wohnort überwiesen werden, sofern Vorschriften des Wohnsitzstaaten dies nicht ausschliessen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch die Schweizerische Ausgleichskasse in der Währung des Wohnsitzstaates, in gewissen Fällen auch durch die zuständige Schweizer Vertretung. Die anspruchsberechtigte Person kann ihre Rente auch an eine/n in der Schweiz bestellte/n Vertreter/in oder auf ein Post- oder Bankkonto in der Schweiz auszahlen lassen.
  • Sie haben keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) oder Hilflosenentschädigung, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen.
  • Pensionskassen verlangen oft, dass ein Bankkonto in der Schweiz eröffnet wird und Ãœberweisungen ins Ausland vom Berechtigten selbst veranlasst werden.
  • Detaillierte Informationen zum Thema AHV und Pensionskasse können Sie auf der Website der Auslandschweizer-Organisation unter der Rubrik Sozialversicherungen abrufen.
  • Eine weitere wichtige Informationsquelle ist die Rubrik Internationales des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV).