Heinz Tock
  Seit 1997 mit Ehefrau Marta in British Columbia (CND)

(112) In drei Jahren zum Kanadier

Nach drei Jahren der Niederlassung konnten wir die Kanadische Staatsbürgerschaft beantragen. Der Papierkram war bewältigbar, die Kosten minimal. Das ist wohl der Unterschied zur Schweiz. Kanada ist ein Einwanderungsland, die Schweiz nur sehr begrenzt.

Feierliches Ritual mit Urkunde

In einer feierlichen Handlung erhielten wir von einem Richter die Einbürgerungs-Urkunde. Die Zeremonie findet allein in Vancouver jede Woche zweimal statt, jedesmal mit etwa einhundert Ansuchenden. Wir waren als Europäer deutlich in der Minderheit.
Viele aus der dritten Welt hatten ihre ganze Verwandtschaft mitgebracht und lagen sich weinend in den Armen. Der amtierende Richter, pensioniert von seinem Amt am Obergericht von Britisch Kolumbien, musste sich Dutzende Male ablichten lassen.

Ein Ritual mit Formular

Nun sind seit damals schon wieder fünf Jahre vestrichen. Wir haben März und hier in Kanada herrscht wie alle Jahre die spannende Zeit für das Ausfüllen der Steuererklärung.
Bis Ende April muss sie eingereicht sein. Jede Person reicht ihre eigene Steuererklärung an die Bundesbehörde ein und wird individuell besteuert.
Der Bund macht die Zuteilung an die Provinzen selber.
Marta und ich haben vier Einkommensquellen: Die AHV, meine Pension und etwas Bankzinsen vom Sparguthaben. Das ist so einfach, dass wir ein Formular auf der Post beziehen oder im Internet herunterladen könnten. Könnten! Möglichkeitsform! Vier Zahlen eintragen und wegsenden?
Ja, wenn da nicht ein Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Kanada wäre, das uns einen Vorteil bei der Besteuerung in Kanada verschafft. Wir füllten die Formulare aus und erhielten bald die Steuerrechnung. Unsere Abzüge waren alle gestrichen worden.
Sofort machten wir einen Rekurs. Draufhin lud man uns ein nach Vancouver ins Steueramt.

Ein unerwarteter Vorteil: die mehrsprachige Schweiz

Dort erklärte man uns, welche Dokumente wir einzureichen hätten, um die Abzüge gemäss Steuerabkommen geltend machen zu können. Und es müsse alles ins Englische übersetzt sein.

Nun ist die Kanadische Föderation zweisprachig, Englisch und Französisch. Von den Provinzen ist lediglich New Brunswick zweisprachig. Ich wies auf die Zweisprachigkeit hin. Man holte den Chef. Nach längerem Diskutieren musste er zugeben, dass ich Recht hatte. Ich konnte im zweisprachigen Kanton Bern alle benötigten Dokumente in Französisch verlangen.

Wir übergaben nun unsere Steuererklärung einem Professionellen. Der führte den Kleinkrieg bis zum guten Ende. Und macht dies nun alle Jahre wieder. Schon viermal musste er für uns Protest einlegen.

Ab 65 sinkt die “Gemeindesteuer”

Das wären also die Steuern für Bund und die Provinz. Die Gemeindesteuer ist völlig anders. Es gibt sie gar nicht. An ihrer Stelle kennt man hier die Hauseigentümersteuer. Das heisst, dass jedes Haus eingeschätzt und gemäss diesem Schatzwert eine Steuer vom Eigentümer erhoben wird. Bei der Schatzung werden alle möglichen Komponenten berücksichtigt: Grösse, Grundstück, Stadtnähe, Meersicht, gar am Meer gelegen, mit oder ohne Gehsteig an dieser Strasse, mit oder ohne Strassenbeleuchtung. Hat es einen Erdgasanschluss und/oder Anschluss an die Kanalisation etc. Aber immer ist die Schatzung unter dem Marktwert.

Wer im eigenen Haus wohnt und über 65 ist, zahlt nur einen Bruchteil. Und wer gar notleidend ist, kann die Steuer sistieren. Bis das Haus vererbt oder verkauft wird, gibt die Gemeinde Kredit zu einem Vorzugszins.