Ingrid Stocker Spitzers
  2007 in die Bresse (FRA) ausgewandert

(104) Über Stolpersteine zur Krankenversicherung

Eine Hausversicherung in Frankreich abzuschließen ist leicht gemacht, denn es braucht nur den Kaufvertrag. Für eine Krankenversicherung werden hingegen etiliche Dokumente mehr benötigt. Wenn ich vorher gewusst hätte, wie viel Zeit die Vorbereitungen in Anspruch nehmen, hätte ich nicht so lange damit gewartet, mich bei der “Caisse Primaire d’Assurance Maladie ”(CPAM) in Louhans zu melden. Da die Ereignisse erst ein paar Wochen zurückliegen, halte ich sie für andere Auswanderer fest, bevor die Erinnerungen daran schon wieder verblasst sind.

Lokale Krankenkasse hilfsbereit

Mir war bekannt, dass man mindestens drei Monate seinen festen Wohnsitz in Frankreich haben muss, um sich bei der französischen Krankenkasse versichern zu können. Ich habe mich deshalb bereits per 1. Oktober 2007 definitiv bei der Gemeinde in Frankreich angemeldet, damit ich ab 1. Januar 2008 meine Krankenversicherung wechseln konnte.

Mitte November ging ich zur CPAM in Louhans um mich über die Aufnahme in die Krankenkasse zu informieren. Genug Zeit um die notwendigen Formalitäten bis Ende Jahr geregelt zu haben - glaubte ich. Man war dort sehr hilfsbereit und erklärte mir, dass ich als Schweizerin zwei Möglichkeiten habe, mich zu versichern:

  • bei einer Schweizer Krankenkasse gemäß dem bilateralen Abkommen
  • bei der französischen “Couverture Maladie Universelle (CMU)”, einer speziell für Ausländer eingerichteten staatliche Versicherung

Ich habe die CMU gewählt, weil ich dort versichert sein will, wo ich meinen Wohnsitz habe.

Nach diesem Entscheid ging der Papierkrieg wieder los. Nebst dem Anmeldeformular zum Ausfüllen waren folgende Dokumente notwendig:
1.) Bestätigung der Abmeldung in der Schweiz (die hatte ich schon)
2.) Geburtsschein (musste ich in Den Haag anfordern)
3.) Bestätigung der Wohnsitzadresse in Frankreich (hatte ich bereits)
4.) AHV-Bestätigung der monatlichen Altersrente (hatte ich auch)
5.) Kopie des steuerbaren Einkommens 2006, denn anhand des Einkommens wird der Versicherungsbeitrag bestimmt (musste ich beim Steueramt in der Schweiz anfragen)

Bestätigung aus der Schweiz liess auf sich warten

Zudem musste ich mir eine Bestätigung von Santésuisse in Solothurn (auf französisch LAMal) besorgen, wonach ich berechtigt sei, mich in Frankreich versichern zu lassen und dass ich mich in der Schweiz per 1. Januar 2008 abgemeldet hätte. Diese Bestätigung hätte ich im Nachhinein einfacher noch von daheim aus über meine Schweizer Krankenversicherung bekommen können, aber das habe ich nicht gewusst. Also musste ich dieses Dokument von Frankreich aus beantragen. Als auf dem Postweg nach ca. drei Wochen keine Antwort kam, fragte ich per Telefon nach. Ich konnte dann meine Angaben per E-Mail durchgeben (Name, Adresse, AHV-Nr., Geburtsdatum) und erhielt die Bestätigung innerhalb von drei Tagen.

Mitte Dezember hatte ich endlich alle Dokumente zusammen. Denen auf Deutsch und Holländisch hatte ich eine selbst erstellte französische Übersetzung beigefügt, die ich von einem Nachbarn hatte kontrollieren lassen. Also auf zur CPAM nach Louhans, wo ich telefonisch einen Termin vereinbart hatte.

Mit fehlt eigentlich nichts - ausser…

Alle Papiere waren in Ordnung und ich bekam eine von Hand geschriebene und mit einem Stempel versehene Bestätigung, dass ich per 1.1.2008 versichert bin, d.h., dass ich für 70% gedeckt bin. Die verbleibenden 30% kann man bei Privatversicherungen abschliessen. Jedoch erst, wenn man die Registriernummer der Basisversicherung hat, und die bekam ich wegen dem hohen administrativen Aufwand erst nach weiteren sechs Wochen.
Seit 7. Februar bin ich nun 100% versichert, inkl. Zahnarzt. Was mir nun noch fehlt, ist die “Carte Vitale”, mit der man die Arztkosten zurückfordern kann.

Fazit: Wenn man sich als Schweizer einer französische Krankenversicherung anschliessen will, muss man sich mindestens 2 Monate vor dem gewünschten Eintrittstermin mit allen Dokumenten bei der CPAM melden, damit man rechtzeitig eine Zusatzversicherung abschliessen kann, wenn man nicht, wie ich, während mehr als 1 Monat nur 70% versichert sein will.

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3 Kommentare

Kommentare

  1. Catherine Beuret

    26.02.2008 9:55

    Liebe Frau Stocker, vielen Dank für die Details. Ich war, als ich 4 Monate in Frankreich wohnte, bei der CPAM. Da hat man mir empfohlen, noch zu zuwarten. Damals wäre mein hohes Berufseinkommen vom Vorjahr die Berechnungsbasis geworden. Letztes Jahr hatte ich so genug vom Papierkrieg (Fahrzeugausweis, Fahrausweis, Versicherungen) , dass ich die Übung auf dieses Jahr verschob. Ich muss nun schauen, dass ich rechtzeitig die alte Privatversicherung kündige um nicht doppelt versichert zu sein. Ich werde mir also die noch fehlenden Unterlagen auf August beschaffen. Da kann ich die Kasse in der Schweiz im September auf Ende Jahr kündigen. Es graust mich schon ein Bisschen. Herzlich Catherine Beuret

  2. Ernest Affolter

    08.02.2009 23:39

    In Montluçon in Allier verlangt man bei der CPAM das Formular E121 und sonst läuft gar nichts. Bei meiner Versicherung in der Schweiz (Assura) sagt man, wenn sie das Formular E121 ausstellen, bedeute es, dass ich weiterhin bei der Assura versichert bleibe. Die KVG in Solothurn sagt wiederum, dass man sich innerhalb von drei Monaten in Frankreich anmelden muss, sonst sei es sowieso zu spät. Es herrscht wirklich keine Freude, dafür viel Ärger statt Hilfe.

  3. Ingrid Stocker Spitzers

    10.02.2009 18:23

    Guten Tag Herr Affolter
    In Frankreich gelten offenbar verschiedenene Massstäbe, je nach Region. in Louhans hat CPAM kein Formular E121 verlangt. Frau Catherine Beuret, die hier auch einen Kommentar geschrieben hat, wohnt in Marizy. Sie kann Ihnen vielleicht weiter informieren bzgl. E121.
    Was dem Ablauftermin betrifft, kann ich nur dies sagen: man muss mindestens 2 Monate seinen Wohnsitz in Frankreich haben um sich bei CPAM versichern zu können. Es kann also auch länger sein. Die 3 Monate beziehen sich wahrscheinlich auf die Aufenthaltsbewilligung, wenn man länger als 3 Monate in einem Land bleibt.
    Ich hoffe, dass Sie mit dieser Antwort etwas anfangen können und Ihr Ziel erreichen werden.