Ingrid Stocker Spitzers
  2007 in die Bresse (FRA) ausgewandert

(99) Wie wird ein Citroën französisch?

Wenn ich schon in Frankreich wohne, dann soll auch mein Auto eine französische Nummer bekommen. Ich wollte dies eigentlich bis zu Beginn des neuen Jahres erledigt haben, doch es kam anders.

Der erste Schritt führte uns mit dem Zollschein nach Louhans zur “sous préfecture”. Da bekam ich ein Formular zum Ausfüllen und eine Auflistung der benötigten Dokumente. Wieder einmal mehr galt es, Dokumente zu sammeln.

Den Zollschein, den Fahrzeugausweis, eine Identitätskarte und eine Bestätigung des Wohnsitzes in Frankreich hatte ich schon. Weiter war eine technische Kontrolle des Autos notwendig, die ich in Louhans für € 60 durchführen lassen konnte.

Sonst immer in der Packungsbeilage: der Konformitätsnachweis

Zu guter Letzt brauchte ich noch eine Bestätigung, dass mein Auto, ein Citroën Berlingo, “europakonform” ist. Diese musste ich beim Hersteller erfragen. Also schickte ich eine Kopie meines Fahrzeugausweises zu Citroën in Paris mit der Bitte, mir einen “Certificat de conformité européen” auszustellen. Nachdem ich, wie per Post verlangt wurde, dem Hersteller einen Cheque von € 120 geschickt hatte, bekam ich das gewünschte Dokument ca. 3 Wochen nach der Anfrage.

Mit dem ausgefüllten Formular und den verlangten Dokumenten ging ich wieder zur sous-préfecture in Louhans. Da war dann die Sache schneller als erwartet erledigt. Ich bzw. mein Auto wurde mit Hilfe der Angaben in den Dokumenten im Computer registriert und nach Zahlung von weiteren € 210.- bekam ich einen neuen Fahrzeugausweis (carte grise) mit Angabe der französischen Autonummer. Auf dem Ausweis stand glücklicherweise auch noch die Schweizer Autonummer. Die war nämlich noch auf dem Auto montiert und die sous-préfecture hatte den Schweizer Fahrzeugausweis einfach eingezogen.
Die Nummernschilder beschafft man sich hier bei einer Garage. Die Schilder werden dann für immer ans Auto montiert, denn anders als in der Schweiz gehört in Frankreich die Nummer zum Auto.

Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare

Jetzt fehlte “nur” noch die Autoversicherung. Nach meiner Informationen gibt es in Frankreich keine Autosteuer. Da wir die Schweizer Nummernschilder noch nicht abgegeben hatten, war das Auto immer noch in der Schweiz versichert. Wir gingen also mit unserer “carte grise” zur Groupama, die von unserem Wohnsitz nächst gelegene Versicherungsagentur. Man teilte uns mit, dass die Versicherung erst dann abgeschlossen werden kann, wenn eine Kündigung der Schweizer Versicherung vorliegt (man darf nicht doppelt versichert sein). Dafür mussten wir aber die Schweizer Nummernschilder zuerst abgeben. Also nahmen wir die Schilder ab und mein Mann fuhr sie in die Schweiz. Unterdessen stand mein Auto nummerlos vor dem Haus, d.h. die französische Nummer war im Auto.

Die Kündigung der Autoversicherung ist ein vorgedrucktes Dokument, das in meinem Fall vom Hauptsitz der Winterthur Versicherung auszufüllen war. Darauf befinden sich Angaben zu Boni, Versicherungsperiode usw.

Mein Auto ist jetzt integriert

Nach Erhalt dieses Dokuments stand nun nichts mehr im Weg, mein Auto französisch zu versichern. Nach sechs nummerlosen Tagen war mein Berlingoli die zweite Januarwoche mit seiner französischen Nummer in Frankreich integriert.

Hier sei noch kurz erwähnt, dass die vorgedruckten schweizer Formulare wegen der Mehrsprachigkeit des Landes in vier Sprachen erstellt sind. Dies ist ein grosser Vorteil, denn in Frankreich werden nur Formulare in französisch akzeptiert.

Keine Kommentare

Kommentare

  1. Catherine Beuret

    18.02.2008 13:30

    Liebe Frau Stocker, schmunzelnd lese ich Ihre Zeilen. Im Charolais genügt das Ceritficat de Conformité und der Wagen wird nicht untersucht. Als ich das Certificat von Honda (Kosten 100 Euro) nach 4 Wochen noch nicht hatte, schickte mir Honda Genf das Certificat gratis zu. Einen Tag darauf erhielt ich für 100 Euro das Certificat von Handa Paris! Wenn Sie es noch nicht wissen, der Fahrausweis für Schweizer muss innerhalb einens Jahres ausgewechselt werden. Erfolgt das nicht, muss die Fahrprüfung in Frankreich nochmals gemacht werden. Beim Fahrausweis musste ich melden, dass ich keinen Lastwgaen und auch keinen Anhänger fahren will. Ansonsten wird ein Gesundheitstest erwartet. Mit dem Schweizer Ausweis darf ich nämlich Kleinlaster und Anhänger fahren. Weiterhin Ausdauer wünscht Catherine Beuret

  2. Catherine Beuret

    18.02.2008 13:43

    Ich bin es nochmals. Es gibt noch einen allenfalls “teuren” Termin. Die Steuererklärung muss bis zum Ende Mai eingegeben werden, sonst gibt es 10 % Strafsteuer. Beim ersten Mal muss das Formular selber beim Finanzamt abgeholt werden. Das betrifft die Einkommenssteuer. In Frankreich muss ich als Schweizerin beweisen, dass die Basisversicherung der Krankenkasse von der Rente noch nicht abgezogen wurde. Sonst muss ich das Einkommen brutto teuer versteuern.
    Herzlich Catherine Beuret

  3. Ingrid Stocker

    18.02.2008 18:03

    Liebe Frau Beuret
    Danke für Ihre Kommentare. Das vom Fahrausweis innerhalb 1 Jahr auswechseln wusste ich. Einen Anhänger fahren können möchte ich aber schon. Liegt Charolais auch im Departement Saône et Loire?
    Betreffend Steuererklärung bin ich sogar etwas erleichert. Ich dachte nämlich, dass man die ausgefüllte Erklärung bis Ende März einreichen muss. Danke für die Auskunf, dass man das erste Formular beim Finanzamt abholen muss!

  4. Catherine Beuret

    18.02.2008 18:19

    Liebe Frau Stocker, das Charolais liegt auch im Departement Saône et Loire. Ich wohne in Marizy das liegt 64 Kilometer südwestlich von Chalon sur Saône. Wenn Sie mich anrufen möchten, ich bin im Telefonbuch. Herzlich Catherine Beuret

  5. 31.03.2008 8:57

    Hallo Auswanderer, vor ca.4 Jahren sind auch wir von der Schweiz nach Frankreich ausgewandert. Aber in den Süden und…. mit 6 Autos und 1 Anhänger. Diese Geschichten kennen wir zur genüge. Wir haben das Selbe durchgemacht. Nur, der Campincar brauchte noch einige Certificate, Abänderungen und Kontrollen mehr. Ebenfalls einige Old-Timer`s. Von den 3 Motorrädern gäbe se allein ein halbes Buch zu schreiben. Nur die Versicherung war sehr einfach. Die versicherte auch Autos mit CH-Nummern.Heute würde ich die Autos in der Schweiz verkaufen und hier ein Anderes kaufen. Jetzt haben wir eine Ex Ambulance von einem anderen Depastement gekauft. Um dasFahrzeug hier im Dep.82 einzulösen geht es àhnlich von vorne los. Formular, Certifikate, Besuch bei DRIR, techn.kontrolle usw. Zum Glück sind wir Frührentner und haben Zeit und viel, viel Geduld. Grüsse René Zimmerli

  6. 31.03.2008 9:03

    Betreffs Anhänger, ein Anhänger unter 500 Kg. braucht keine carte crise und ist durch das Zugfahrzeug versichert.Braucht auch keine control technique. Aber schwerere Anhänger…………………..Zeit und Geduld ! René

  7. Ingrid Stocker Spitzers

    04.04.2008 7:05

    Lieber Herr Zimmerli
    Danke für Ihren Kommentar, vor allem in Bezug auf den Anhänger. Ich hatte eine kleine Hoffnung, dass unser Anhänger keine carte grise braucht, aber leider wiegt er 520 kg. Dann müssen wir also die Zeit und Geduld aufbringen, wenn wir ihn umschreiben wollen. Jetzt hat er noch ein Schweizer Nummernschild.
    Grüsse
    Ingrid Stocker